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Name:
Matthias Stadtmann (mstadtmann@yahoo.de)
Datum:Mo 23 Nov 2009 19:02:59 CET
Betreff:Klage wg. Nichtanerkennung der Hinausschiebenstatbestände
 

Schall hat auf seiner Internetseite ein Forum eingerichtet, indem sich Lehrer die gegen die Nichtanerkennung der Hinausschiebenstatbestände klagen austauschen können. Dieses Forum ist aber leider nur Schall-MItgliedern zugänglich. Kann ggf. hier auf der Internetseite ohne großen technischen Aufwand so etwas ähnliche installiert werden?

Ansonsten gerne auch Erfahrungsaustausch unter obiger Mailadresse.

 
 
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Name:
MStadtmann (mstadtmann@yahoo.de)
Datum:Do 17 Sep 2009 20:46:27 CEST
Betreff:Verbeamtuing / Klage auf Schadensersatz
 

Anbei noch eine Info für alle Kollegen/innen, die den Klageweg bestreiten, weil z.B. die Hinausschiebenstatbestände abgelehnt bzw. von der Verwaltung falsch ausgelegt worden sind. Weist euren Anwalt darauf hin, dass ggf. Schadensersatzforderungen gestellt werden können. Anbei dazu die Info und da entsprechende Urteil:

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN
Entscheidung, AZ: Urteil, 6 A 1054/05
Verkündungsdatum: 06.11.2008
Rechtsgebiete: BGB, GG, BRRG, LVO NRW
Leitsatz: Ein Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe lässt sich aus einer Verletzung von Pflichten aus einer beamtenrechtlichen Sonderverbindung zwischen dem Bewerber und dem späteren Dienstherrn herleiten, ohne dass insoweit auf die Verletzung der Fürsorgepflicht zurückgegriffen werden müsste.

Ein Verschulden des Dienstherrn liegt im Falle einer pflichtwidrigen Ablehnung der Begründung eines Beamtenverhältnisses vor, wenn der verantwortliche Sachbearbeiter die Sach- und Rechtslage nicht gewissenhaft unter Zuhilfenahme der zur Verfügung stehenden Hilfsmittel prüft. Dabei sind ausschließlich die Überlegungen zu berücksichtigen, die der Sachbearbeiter seiner Entscheidung tatsächlich zugrunde gelegt hat.

 
 
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Name:
TotalVerarschteLehrer (TotalVerarschteLehrer@web.de)
Datum:Fr 04 Sep 2009 18:34:46 CEST
Betreff:Klagen vor dem Arbeits-/u.o. Verwaltungsgericht
 

Liebe Leute,

Erlasse sind ERLASSE und damit KEINE Gesetze!!!

Gesetze kann man einklagen. Erlasse eben nicht!!!

Seit dem Bundesverwaltugsgerichtsurteil (Verbeamtungsgrenze darf nicht per Erlass sondern nur per Gesetz geregelt werden) hat selbst die Verwaltung erkannt, dass nur Gesetze einklagbar sind. ALLE Erlasse (ob Hinausschiebungsgründe für eine Verbeamtung über 40 Jahren oder förderliche Anrechnungszeiten zwecks Höhergruppierung im TV-L) sind das Papier nicht wert auf dem sie stehen.

O-Ton Arbeitsgericht: " Eine Ermessensbindung (der BezRegs)durch einschlägige Erlasse erfolgt im Streitfall nicht."

Alles klar?

Kollegiale Grüße

 
 
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Name:
Matthias Stadtmann (mstadtmann@yahoo.de)
Datum:Di 01 Sep 2009 20:03:15 CEST
Betreff:Umgang der Bez.,Regs. mit Altfällen der neuen LVo
 

Na liebe Mangelfach"opfer" und Altfälle über 40! Auch schon die Ablehnung eures Antrags bekommen auf Verbeamtung bekommen und sitzt zu Hause und ärgert euch mächtig?

Die Bez.regs. sind anscheinend dazu übergegangen per Textbaustein Ablehnungsanträge zu verschicken. Die Taktik im Umgang mit Hinausschiebungstatbeständen sieht anscheinend so aus:

Kindererziehungszeiten:
Frau versorgt / erzieht "nur" zu Hause die Kinder und hat während der Zeit bis zum Referendariat / Einstellung keinen Job = Anerkennung als Hinausschiebenstatbestand.

Frau versorgt / erzieht Kinder und war bis zum Referendariat / Einstellung zusätzlich berufstätig = Ablehnung als Hinausschiebenstatbestand

Wehr und Zivildienst:
Mann hat nach Abschluss des 1. Staatsexamens bzw. Diplom (bei Seiteneinsteiger) bis zum Referandariat keinen Job (aus welchen Gründen auch immer, arbeitslos, kein Bock zu arbeiten, Langzeit-Urlaub auf Mallorca usw.) = Anerkennung als Hinausschiebenstatbestand

Mann arbeitet nach Abschluss des 1. Staatsexamens bzw. Diplom (bei Seiteneinsteiger) bis zum Referandariat, was die meisten Seiteneinsteiger ja getan haben = Ablehnung als Hinausschiebenstatbestand.

HIER WERDEN DIE LEUTE bestraft, die arbeiten!

ich kann jedem abgelehnten Antragssteller empfehlen, eine Klage vor dem Verwaltunsgerichteinzuleiten und sei es aus dem Grund das Verfahren offen zu halten. Wenn ihr die Frist versäumt ist es aus und der Fall rechtskräftig abgeschlossen.

Für die Einreichung der Klage vor dem Verwaltungsgericht braucht ihr KEINEN Anwalt zu beauftragen, ihr könnt die Klageschrift selber erstellen.

Um die Frist nicht zu versäumen, reicht es aus, wenn ihr kurz eure Einspruchsgründe darlegt und darauf verweist eine detaillierte Begründung später nach zu reichen.

Bei Fragen könnt ihr mich unter obiger Mailadresse kontaktieren.

 
 
131


Name:
MStadtmann (mstadtmann@yahoo.de)
Datum:Fr 28 Aug 2009 14:21:57 CEST
Betreff:Bez.Reg. und Schulministerium tricksen weiter, Ablehnung der Verbeamtung
 

Anscheinend haben Bez.Reg. und Schulministerium beim Desaster um den Mangelfacherlass nichts gelernt und tricksen auch weiterhin bei der Neuregelung der LVO und der Verbeamtungsgrenze ab 40 Jahren.

Foilgenden Ablehnungsbescheid habe ich heute von der Bez.Reg. Münster bekommen:

„Sie haben das 40. Lebensjahr mit Ablauf des 31.01.2009 vollendet. Hat sich die Einstellung oder Übernahme wegen der Ableistung einer Dienstpflicht nach Artikel 12a GG verzögert, so darf die jeweilige Altersgrenze im Umfang der Verzögerung überschritten werden. (%266 Abs. 2a LVO)“

So jetzt kommts aber:!!!!!

„Das Höchstalter ist jedoch nicht pauschal um die Zeit hinauszuschieben, in der die Dienstpflicht abgeleistet wurde. Vielmehr muss die Wehrpflicht bzw. der Zivildienst die entscheidende unmittelbare Ursache für die verzögerte Einstellung sein (…)"

Unsoweiter , Antrag abgelehnt!!!

Woher diese Auffassung der Bez.Reg. kommt konnte mir bisher nicht mitgeteilt werden, anscheinend wird aber der Willen des Schulminsteriums bewusst unterlaufen!


 
 
130


Name:
M Stadtmann (mstadtmann@yahoo.de)
Datum:Mi 01 Jul 2009 13:45:21 CEST
Betreff:Verbeamtung bis 40
 

zitiert nach: http://www.phv-nw.de/cms/

Pressemitteilung
Erfolg hartnäckiger Verhandlungen: Verbeamtung bis 40. Lebensjahr!

30. Juni 2009, 09:59 Uhr

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. DruckenE-Mail

40-Schild_web

Das Landeskabinett beschließt heute, dass im öffentlichen Dienst in Nord­rhein-Westfalen die Verbeamtungsgrenze vom 35. Lebensjahr auf das 40. Lebens­jahr verschoben wird.

%3E%3E weiter



Erfreulich ist, dass zur 40-er Grenze nach wie vor die Anrechnung individueller Verzögerungsgründe wie beispielsweise Kindererziehungszeiten, Wehr- und Ersatzdienstzeiten und Pflegedienstzeiten hinzukommt. Im Einzelfall kann somit bis zum 46. Lebensjahr verbeamtet werden. Bei Vorliegen von Schwerbehinderung gilt generell das 43. Lebensjahr als Verbeamtungsgrenze.

Sehr positiv ist ebenfalls, dass alle „Altfälle“, die zur Zeit noch nicht das 40. Lebensjahr erreicht haben, nachträglich verbeamtet werden. Die Regierungspräsidien werden sämtliche „Altfälle“ aufarbeiten.

Da die Regelung noch im Juli 2009 in Kraft tritt, greift sie auch bereits für das Einstellungsverfahren im August.

Seit vielen Monaten hatte der Philologen-Verband nachdrücklich auf eine Korrektur der Verbeamtungsgrenze bestanden, nicht zuletzt, da viele ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer in andere Bundesländer abwanderten. Dort werden sie noch bis zum 45. bzw. sogar 50. Lebensjahr verbeamtet.

Trotz gewisser Hoffnungszeichen hatten sich die Verhandlungen in den letzten zwei Wochen festgefahren. Statt auf „positive Perspektiven“ standen die Zeichen eher auf „Festhalten am Bisherigen“. Sehr engagiert, intensiv und nachhaltig führte der nordrhein-westfälische Philologen-Verband seit Tagen Gespräche mit den politischen Entscheidungsträgern. Sie lohnten!

„Der nordrhein-westfälische Philologen-Verband anerkennt, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Verbeamtungsgrenze für den öffentlichen Dienst mit der Heraufsetzung auf das 40. Lebensjahr den Rahmenbedingungen anderer Bundesländer anpasst. Wir anerkennen insbesondere die Anstrengungen des Finanz-, Innen- und Schulministeriums. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen wissen die Neuregelung zu schätzen. Sie trägt auch der Tatsache Rechnung, dass die Verbeamtung ein wesentlicher Attraktivitäts­faktor für den Lehrerberuf ist. Gewinner sind damit im Endeffekt die Schülerinnen und Schüler“, zeigt sich Peter Silbernagel, Vorsitzender des Philologen-Verbandes, erleichtert und erfreut über den Erfolg seines Verbandes.

Der Druck auf das Land Nordrhein-Westfalen war im letzten halben Jahr stetig gewachsen, da nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die aktuelle Regelung dringend überarbeitet werden musste. Auch hatten die Verwaltungs­gerichte noch in den letzten Tagen in zahlreichen Einzelfällen zugunsten der Lehrerinnen und Lehrer entschieden. Eine Klärung war überfällig.

Düsseldorf, den 30.6.2009

Klaus Schwung
- Pressesprecher -

 
 
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Name:
Matthias Stadtmann (mstadtmann@yahoo.de)
Datum:Mi 29 Apr 2009 17:19:13 CEST
Betreff:Urteil Bundesverfassungsgericht
 

Wie soll es nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht v. 19.02.2009 bzgl. der Verbeamtung weitergehen:
Die GEW rät erst mal den Rat von Rechtsexperte nund Gutachten abzuwarten bis ein Antrag auf Verbeamtung gestellt werden soll, um mögliche Rechtsfolgen bzw. den Klageweg zu vermeiden.

Schall NRW rät dazu den Antrag sofort zu stellen. Zitat: "Umso dringlicher ist es, eine etwaige Option auf Verbeamtungsansprüche nicht durch ausschließliches Warten aus der Hand zu geben.
Die derzeit mögliche Güterabwägung spricht für einen formlosen Antrag auf Verbeamtung, um den noch bestehenden Zeitkorridor - möglicherweise ohne rechtsgültige Höchstaltersgrenze - für Nordrhein-Westfalen nicht ungenutzt verstreichen zu lassen."

Wie soll es nun weitergehen? Warten? Antrag stellen? Hat jemand bereits einen Antrag gestellt und wie hat die Bez.Reg. darauf reagiert....

Evtl. kann jemand von der INI per Mail Verteiler noch mal eine "Zwischenstandsmeldung" abgeben??

Ich persönlich habe heute formlos einen Antrag an die Bez. Reg. Münster gestellt mit dem Hinweis auf das Bundesverwaltungsgerichturteil - eine näherere und detaillierte Begründung will ich dann in ein paar Wochen nach reichen.

 
 
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Name:
Armer Schlucker, TV-L Lehrer (auch@zu.teuer)
Datum:So 19 Apr 2009 13:47:53 CEST
Betreff:an Gabi
 

Hallo Gabi,

ich habe die Sendung und deinen Beitrag gesehen - wirklich Klasse präsentiert und auf dem Punkt genau präzisiert.

Eine der seltenen Momente, in dem die öffentlich bezahlte Anstalt WDR einmal kritisch und gerecht zugleich über einen Missstand in NRW berichtete.

Leider viel zu selten - andere WDR Redaktionen verkneifen sich dieses Thema lieber, haben wohl Angst vor Dr. R. - anders kann ich meine jahrelange Bemühungen in dieser Sache nicht mehr erklären.

Finde deinen Mut und deine Ausdauer wirklich vorbildhaft.

Ich selber sah für mich persönlich nach den ganzen Schlappen und leeren Versprechungen nur mein ebenso leeres Konto und musste den tarifangestellten Dienst aus wirtschaftlichen Gründen kündigen.

Sehr schade, da viele Mathematik und Informatiklehrer fehlen und die Zukunft unseres Landes - die Schulkinder von heute - gnadenlos darunter leiden müssen, dass in dieser Gesellschaft
lieber ungeschickte Banken und Autohersteller gesponsert werden als Computer in Klassenzimmern.


 
 
127


Name:
Gabi (thatsawonder@yahoo.de)
Datum:Sa 18 Apr 2009 09:51:00 CEST
Betreff:Eingruppierung
 

Der "heiße" Herbst für die angestellten LehrerInnen naht. Mal abgesehen davon, dass die AG sich hinter die Finanzkrise "verstecken" werden, wird es schwer, einen Erfolg *fürdieGeldbörse* zu erzielen.
Das wird nur gelingen
a) alle Angestellte solidarisch streicken.
b) die Öffentliche Meinung intensiver über die ungerechte Vergütung in den Lehrerzimmern aufzuklären (was für LIDL-, KIK-, Mitarbeiter gilt - gilt auch für uns).
c) Das als Wahlkampfthema in die Parteien zu tragen (Opposition),
d) die Eltern- und Schülerverbände mit ins Boot holen, um die Unterstützung zu sichern.

Seit den Warnstreiks wurden viele neue GEW-Mitglieder gewonnen. Das soll für die GEW der Impuls sein, ganz massiv die Interessen der angestellten Lehrkräfte zu vertreten.
Gelinge gesagt: Wir haben die Schauze voll von dieser Ungerechtigkeit.

VG Gabi

P.S. Ich war übrigens in der Sendung "Menschen für Maischberger" zu sehen, dort ging es um die Diskriminierung von Dicken. Ich wurde aufgrund meines Übergewichtes nicht verbeamtet.
Entweder ist man zu alt oder zu dick. Aber als Lehrerin darf ich arbeiten ... wie gaga ist denn dieses System.

 
 
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Name:
TotalVerarschteLehrer (TotalVerarschteLehrer@web.de)
Datum:Sa 21 Mär 2009 18:11:02 CET
Betreff:Kopierter Kommentar zum Thema Verbeamtung Lehrer: Eintrag im Blog der WAZ zum Artikel
 

Ich habe den Eintrag von BeAHeroBeATeacher aus dem Blog/Gästebuch/Thread der WAZ kopiert und stelle diesen hier ein, weil ich finde, dass hier mal "was" auf den Punkt gebracht wird.

Kopierter Gästebucheintrag aus WAZ-Forum bezüglich des WAZ-Artikels "Verbeamtung":

Warum sollen Lehrer nicht mehr verbeamtet werden? Immerhin schwören sie - genau wie Polizisten - einen Eid auf die Landesverfassung. Die Sicherheit, seine Stelle zu behalten oder zumindestens in Lohn und Brot zu bleiben haben sich Lehrkräfte an öffentlichen Schulen mehr als verdient. Wie richtig derjenige liegt, der in diesem Thread schrieb, dass die meisten keine Woche als Lehrer an einer Schule überleben würde. Alle, die das anzweifeln, frage ich: wie würden Sie damit umgehen, wenn Ihnen einer der "lieben Kleinen" (10te Klasse!!!) im Klassenzimmer auf den Boden rotzt oder Ihnen androht, dass der Kommentar zu dem völlig verhunzten Referat noch ein Nachspiel haben wird?!?! Leider sind dies keine erdachten Fälle. Die Misere mit unserer Jugend ist im Werteverlust begründet. Dies wiederum hat mit der Funktion von Familie und dem Verhältnis zwischen Kindern und deren Eltern zu tun. Wenn über Lehrer und Schule gesprochen wird, ist deutlich zu merken, dass ein sehr positives Schülerbild in der Bevölkerung existiert, das aber leider so nicht stimmt, denn die Zeiten - nicht die Kinder an sich - haben sich geändert!!!
Drei Bemerkungen zum Schluss:
1. Da Lehrer für die Zukunft des Landes und Bundes mitverantwortlich sind, sollten sie sehr wohl den Status eines Beamten haben.
2. Jeder, der über Lehrer herzieht sollte es mal als Lehrer an einer Schule versuchen - und die Kur gleich hinterher buchen!!!
3. Wenn der Job so einfach ist und gut bezahlt wird, warum seid "ihr" nicht auch Lehrer geworden? Hat's für ein Studium und zwei Staatsexamen nicht gereicht ;-)

Lieben Gruß...

 
 


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